Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Aufbereitung, Reinigung, Pflege und Versiegelung von Kraftfahrzeugen aller Art. Die angebotenen Leistungen werden
nur zu den jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Firma E u. P Fahrzeugpflege-Center ausgeführt.
§ 2 Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Firma E u. P
Fahrzeugpflege-Center .
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar
vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer
Seite der Geschäftsparteien gekündigt wird.
b) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
c) Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3a, nicht aber aus § 3b.
§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Rechnungen sind in bar zu begleichen.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden.
c) Aufträge die über einen Fremdleister bezogen werden müssen wie z.B. Beulendoktor, Smart Repair, Lackierungen, Folierungen, Windschutzscheibe ersetzen etc. sind von dem Kunden vorab in bar zu entrichten.
d) bei Keramikversiegelung ist vorab das Material von dem Kunden zu bezahlen.
§ 5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Firma E u. P Fahrzeugpflege-Center liegt.
c) Bei einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
§ 6 Haftung und Garantie
a) Die Firma E u. P Fahrzeugpflege-Center übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht wurden. Ausgenommen
hiervon sind Schäden, Feuchtigkeit an nicht abgedichteten, elektronischen Steuergeräten entstehen können. Diese Arbeiten werden unter Haftungsausschluss durchgeführt und sind Risiko des
Auftraggebers.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betroffenen Fahrzeug schon vorbanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug
vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
c) Die Firma E u. P Fahrzeugpflege-Center übernimmt keine Garantie für den Erfolg, der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des
Fahrzeuges schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesem Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektronikabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt die Firma E u. P
Fahrzeugpflege-Center keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie elektrische Abdichtung im Motorraum an seinem
Kraftfahrzeug.
§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist die Auftragsbestätigung zu unterschreiben.
b) Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die evtl. auf der Auftragsbestätigung vermerkten
außerordentlichen Vereinbarungen.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges vor Beginn der Aufbereitung / Reinigung / Pflege / Versiegelung.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen der E u. P Fahrzeugpflege-Center dienen lediglich zur Orientierung. Die tatsächlichen Auftragspreise können je nach
Fall stark von diesen abweichen, da diese vom Zustand des Fahrzeuges abhängig sind.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Bei
unerwartetem Mehraufwand während der Auftragsrealisierung wird durch persönliche bzw. telefonische Rücksprache zwischen den Auftragnehmer und Auftraggeber der Mehraufwand preislich neu
festgelegt.
d) Preise aus den Preislisten gelten jeweils für die Dauer bis eine neue Preisliste erscheint. Alle vorherigen verlieren damit ihre Gültigkeit. Sonderangebote oder
Aktionen gelten nur für den Zeitraum, der auf den Preislisten, etc. vermerkt ist.
e) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
§ 9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.